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Das erweiterte Führungszeugnis

Antragsverfahren für beide Diözesen

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Darin ist festgelegt worden, dass Ehrenamtliche, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder diese beaufsichtigen ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen müssen. Das erlassene Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern.

Für die Diözese Regensburg und die Erzdiözese München Freising gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Beantragung und Vorlage des Erweiterten Fürhungszeugnisses, über die du dich hier informieren kannst.